1. Wie gut ist die Datensicherheit von 5G-Netzwerken?
Die Datensicherheit bezeichnet den technischen Schutz von Daten, der besonders beim Aufbau der 5G-Netze von großer Bedeutung ist. Im Gegensatz zu 3G und 4G werden die 5G-Netze in Deutschland sogar unter deutlich strengeren Sicherheitskriterien aufgebaut. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den Katalog der Sicherheitsanforderungen aktualisiert. Dieser schreibt laut Veröffentlichung vom August 2020 folgende Anforderungen fest:
- Kritische Komponenten müssen zertifiziert werden,
- Hersteller und Lieferanten müssen Vertrauenswürdigkeitserklärungen vorlegen,
Die Produktintegrität muss sichergestellt sein,
- Ein Sicherheitsmonitoring wird eingeführt,
- An Personal in sicherheitsrelevanten Bereichen gelten besondere Anforderungen,
- Ausreichende Redundanzen, also technische Reserven für Ausfälle, werden gewährleistet, und
- Monokulturen müssen vermieden werden, das heißt: Im Kernnetz und im Funkzugangsnetz braucht es Komponenten von mindestens zwei Herstellern.
Die Herstellung der 5G-Hardware erfüllt außerdem die 3GPP-Standardisierung. 3GPP steht für 3rd Generation Partnership Project und beschreibt ein internationales Gremium, welches sich mit der Gewährleistung der Datensicherheit auseinandersetzt und die Standards des Mobilfunks fortwährend diskutiert, überarbeitet und umsetzt. Ihr Ziel ist es, weltweit einheitliche Standards für Mobilfunktechnologien zu schaffen. Beispiele für Themen, die in regelmäßigem Austausch angepasst werden, sind Integrität, Verschlüsselung der Daten und Vertraulichkeit.
Quelle: Deutschland spricht über 5G: 5G und Privatsphäre - Diese Regeln schützen Ihre Daten; Website der internationalen Initiative 3GPP
2. Wie werden der Datenschutz und die Privatsphäre eingehalten?
Auch für 5G gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre, die in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der europäischen ePrivacy-Richtlinie festgehalten sind. Letztere wirkt sich speziell auf die Datenschutzbestimmungen im Bereich der Telekommunikation und Telemedien aus.
Durch die DSGVO wird sichergestellt, dass Betroffene die Kontrolle über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben. Da durch die flächendeckende Nutzung von 5G-Netzen sensible personenbezogene Daten, wie Standort und Bewegungsprofile, wesentlich genauer erfasst werden können, ist der Schutz dieser Daten von großer Bedeutung für eine sichere Zukunft mit 5G. Die sensiblen Daten sind aus diesem Grund besonders geschützt: Im Fall von Verkehrs- und Standortdaten greifen neben der DSGVO die wesentlich strengeren Regeln der ePrivacy-Richtlinie, die im Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umgesetzt sind.
Gemäß der DSGVO dürfen Informationen in der Regel nur mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer auf Geräten gespeichert oder abgerufen werden, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten oder andere Arten von Informationen handelt. Diese Regelung gilt für jedes Gerät, das mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz verbunden ist. Standortdaten dürfen also ohne Einwilligung des Nutzers praktisch nicht verarbeitet werden.
Konkret werden die Datensicherheit und der Schutz vor Cyberkriminellen durch die sogenannte Kryptografie gewährleistet. Das bedeutet, dass die Kommunikation über Smartphones im 5G-Netz verschlüsselt erfolgt.
Jedes Mobiltelefon hat eine auf dessen SIM-Karte gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) (auf Deutsch: die Internationale Mobilfunk-Teilnehmererkennung). Wenn die IMSI von Cyberkriminellen ausgelesen wird, können sie den Standort des Mobiltelefons eingrenzen. Die IMSI wird im 5G-Netz jedoch nicht offen gesendet, was Schutz vor Cyberkriminellen bietet.
Quelle: Deutschland spricht über 5G: 5G und Privatsphäre: Diese Regeln schützen Ihre Daten & Schnell und sicher: wie Datensicherheit bei 5G praktisch funktioniert
3. Wer ist in Deutschland rechtlich für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich?
In Deutschland gibt es verschiedene Institutionen, die den Datenschutz und die Datensicherheit überwachen. Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde im Bereich der Telekommunikation und überwacht allgemein die Einhaltung der Vorschriften. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine unabhängige Behörde, die speziell für die Überwachung der Datenschutzbestimmungen in den Bereichen Telekommunikation und Post zuständig ist. Der BfDI stellt sicher, dass die Anforderungen der DSGVO bezüglich technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten erfüllt werden. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten beträgt 5 Jahre und wird vom Deutschen Bundestag gewählt. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen und Beschwerden an den Bundesbeauftragten wenden. Zusätzlich sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer für die Überwachung der Datenschutzbestimmungen zuständig. In Schleswig-Holstein ist es das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD).
Quelle: Deutschland spricht über 5G: 5G und Privatsphäre - Diese Regeln schützen Ihre Daten
4. Was passiert, wenn eine Drohne einen Schaden hat oder abstürzt?
Die Projektbetreiber legen viel Wert darauf, die Drohnen im technisch stets einwandfreien Zustand zu halten und regelmäßig zu untersuchen, um alle eventuell auftretenden technischen Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Der Auftritt größerer Schäden erscheint wegen der geringen Masse und der verhältnismäßig niedrigen Geschwindigkeit der im Rahmen des Projekts eingesetzten Drohnen nicht besonders wahrscheinlich. Dennoch kann natürlich niemals völlig ausgeschlossen werden, dass eine technische Fehlfunktion plötzlich auftritt und im schlimmsten Fall einen Absturz der Drohne verursacht, der zu Schäden für Menschen, Tiere und/oder Sachen führen kann. Für diese Schäden wird die Haftpflichtversicherung aufkommen, die für den Betrieb von Drohnen nach Vorgaben des deutschen Rechts zwingend abgeschlossen werden muss.
Da für die Drohnen nach deutschem Recht zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, werden die Schäden, die für Menschen, Tiere und Sachen durch den Absturz der Drohne verursacht werden, durch diese Haftpflichtversicherung ersetzt. Die Schäden werden unabhängig davon ersetzt, warum die Drohne abgestürzt ist. Es spielt also keine Rolle, ob der Absturz der Drohne durch einen menschlichen oder technischen Fehler verursacht wurde oder ob andere Ursachen maßgeblich waren, wie z. B. ein Unwetter. Die Schäden an der Drohne selbst werden von einer hierfür zusätzlich abgeschlossenen Versicherung getragen, sofern die Projektbetreiber sich für den Abschluss einer solchen Versicherung entscheiden. Falls eine solche Versicherung für die Drohne selbst nicht abgeschlossen wird, werden die Projektbetreiber die Schäden der Drohne selbst tragen müssen.
Quelle: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
5. Wie wird die Datensicherheit beim Einsatz von Drohnen gewährleistet?
Bereits während der Entwicklung der Drohnen wird auf Sicherheit streng geachtet, sodass relevante Maßnahmen direkt in den Entwicklungsprozess einfließen. Mittels Modellierung der Drohnen wird eine vereinfachte Form der Realität abgebildet, welche die künftig wichtigsten Aspekte und Funktionen darstellt, um erste Sicherheitsbetrachtungen vorzunehmen. Außerdem wird ein Sicherheitskonzept erstellt, um die Drohnen vor einem Hackerangriff zu schützen. Diejenigen Stellen der Drohne, die besonders anfällig für Angriffe sind, werden besonders genau untersucht und abgesichert.
Quelle: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
6. Sind Drohnenaufnahmen beweissicher, z. B. vor Gericht?
Drohnenaufnahmen können genauso wie alle anderen Video-, Bild- und Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich genutzt werden. Für Aufnahmen, die speziell mit Drohnen erstellt wurden, gelten keine Sonderregelungen. Daher gelten die allgemeinen, auch in allen anderen Fällen anwendbaren Regeln für die Beweisführung mit Video-, Bild- und Tonaufnahmen. Einschränkungen für die Beweisführung anhand der Drohnenaufnahmen können sich – wie auch im Falle von anderen Video-, Bild- und Tonaufnahmen – aus den Rechten der anderen Personen ergeben, falls diese bei Erstellung der Drohnenaufnahmen verletzt werden. In problematischen Fällen nehmen die Gerichte eine umfassende Abwägung aller betroffenen Interessen unter Einbeziehung der Persönlichkeitsrechte vor, um über die Zulässigkeit der Aufnahmen als Beweismittel im konkreten Fall zu entscheiden. In jedem Fall beabsichtigen die Projektbetreiber keine gezielte Anfertigung von Drohnenaufnahmen zwecks Beweisführung vor Gericht.
Quelle: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Weitere Links und weiterführende Informationen:
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klärt auf seiner Website Fragen über die 5G-Mobilfunktechnologie und deren Sicherheit. Außerdem fördert das BSI Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der digitalen Souveränität und Cyber-Sicherheit. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Auf den Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) finden Sie Informationen über die Arbeit dieser Bundesbehörde und dessen Aufgaben und Befugnisse.
- Die Initiative “Über 5G” der föderalen Regierung Belgiens, der flämischen, wallonischen und Brüsseler Behörden, des FÖD Volksgesundheit, und des BIPT, mit der Zusammenarbeit von Sciensano, beantwortet auf ihrer Website unter anderem Fragen zur Datensicherheit von 5G-Netzwerken. Außerdem wurde von ihnen ein Bericht über die von der EU koordinierte Risikobewertung von 5G herausgebracht.
- Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Auf der Website der DSK finden Sie eine Liste mit Links zu allen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, sowie die europäischen und nationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Thema Datenschutz und die Landeschutzgesetzte. Des Weiteren gibt es ein virtuelles Datenschutzbüro der DSK, mit dem sich Bürger und Bürgerinnen über das Thema Datenschutz und ihre Rechte informieren können.
- Herr Professor Michael Stöber und seine Kollegen vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erforschen im Rahmen des Projekts die rechtlichen Fragestellungen, die sich durch die vielfältigen und innovativen Anwendungsfälle ergeben.
- Die allgemeinen Regeln in der EU für das Thema Drohnennutzung finden Sie kompakt zusammengestellt auf diesem Flyer
des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Weitere Bestimmungen und EU-Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit beim Einsatz von Drohnen finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.